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Düngung von Obst und Beerenobst

Für gesundes, erfolgreiches Wachstum und Fruchten ist neben dem Pflanzenschutz auch eine ausgewogene Nährstoffversorgung notwendig. Leider bieten nur die besten Böden unseren Obstgehölze die Möglichkeit sich aus eigener Kraft ausreichend zu versorgen, deshalb ist hier meistens die fördernde Hand des Gärtners notwendig.


Den Boden unter den Obstbäumen sollte man schwarz lassen, also keinen Rasen einsäen oder andere Pflanzen (Gemüse, Blumen, Stauden etc.) darunter setzen. Alles was in der Baum­scheibe des Baumes wächst ist direkte Nährstoff- und Wasserkonkurrenz und verhindert besonders bei kleinbleibenden Obstbäumen ein vernünftiges Wachstum.. Die Baumscheibe sollte mindestens einen Durchmesser von 1,5 Meter haben. Eine auf der Baumscheibe ausge­brachte Mulchschicht gut verrottetem Kompost fördert das Bodenleben und schützt den Bo­den vorm Austrocknen. Erneuern Sie die Mulchschicht 1 bis 2 mal jährlich.


Schon im Frühjahr werden schon die Weichen für die Ernte im Sommer gelegt. Eine optimale Nährstoffversorgung während der Blüte verbessert den Fruchtansatz erheblich. Wir empfeh­len Ihnen einen organischen NPK-Dünger speziell für Erdbeeren, Beerenobst und Obstgehölze. Ein organische Langzeitdünger enthält viele Spuren­elemente und bodenbelebende Mikroorganismen. Ebenfalls möglich ist die Düngung mit einem mineralischen Mehrnährstoffdünger, der speziell auf die Bedürfnisse der Pflanzen abgestimmt ist. Organische Düngemittel werden im zeitigen Frühjahr (Februar) ausgebracht, während die schneller löslichen mineralischen Düngemittel Mitte bis Ende März gegeben werden sollten.


Den Dünger breitflächig um die Pflanze herum ausstreuen (Baumscheibe nach dem Düngen mulchen!), flach in den Boden einarbeiten und nach Bedarf wässern.


Generell sollte auf leichten Böden eher mehrmals in kleinen Gaben gedüngt werden, während auf guten Böden eine Startdüngung im Frühjahr und eine zweite Gabe Anfang Juni ausrei­chend ist. Die auf den Verpackungen der Düngemittel angegebenen Mengen sollten jedoch nicht überschritten werden.

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