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Grenzabstände

Bei der Gartenplanung ist es ratsam die vorgegebenen Grenzabstände zu berücksichtigen. Jedes Bundesland hat eine eigene Verordnung über Grenzabstände von Gehölzen im Nachbarschaftsrecht. Hier sind als Beispiel die Werte für NRW angegeben:

Mit Bäumen und Gehölzen im Privatgarten (Waldgrundstücke ausgenommen), sind von den Nachbargrundstücken folgende Abstände einzuhalten:

  • stark wachsenden Bäumen 4,00 m
  • übrige Bäume (Obstbäume) 2,00 m
  • stark wachsenden Ziersträuchern 1,00 m
  • übrige Ziersträucher (Beerenobst) 0,50 m
  • Hecken über 2,00 m Höhe (Weinreben) 1,00 m
  • Hecken unter 2,00 m Höhe 0,50 m

Wenn man schon vor der Pflanzung den benötigten Platz für die Pflegemaßnahmen wie Schnitt und Ernte einplant, macht man nichts verkehrt.